Impressum & Kontakt | Datenschutz | info@presserat.at
HOME Presserat

Selbstverpflichtungserklärung für das Beschwerdeverfahren

Nachfolgend finden Sie die Selbstverpflichtungserklärung, den der Beschwerdeführer im Beschwerdeverfahren vor dem Österreichischen Presserat zu unterzeichnen hat. Durch die Unterzeichnung dieser Vereinbarung erkennen Sie den Österreichischen Presserat in der gegenständlichen Angelegenheit als Schiedsgericht an und verzichten auf die Anrufung der ordentlichen Gerichte. Das bedeutet insbesondere, dass sie keine Schadenersatzforderungen vor Gericht geltend machen können.

Im Falle einer erfolgreichen Beschwerde vor dem Österreichischen Presserat kann es jedoch zur Veröffentlichung der Entscheidung in dem betroffenem Medium kommen. Bevor Sie die Schiedsvereinbarung unterzeichnen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Österreichischen Presserates.

Selbstverpflichtungserklärung PDF