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Procedere des Verfahrens

Ein Verfahren vor dem Österreichischen Presserat wird entweder durch eine an den Österreichischen Presserat gerichtete Beschwerde („Beschwerdeverfahren“) oder vom Österreichischen Presserat aus eigener Veranlassung („selbständiges Verfahren“) eingeleitet. Das selbständige Verfahren kann auf einer Mitteilung einer Leserin/Seherin/Hörerin oder eines Lesers/Sehers/Hörers beruhen.

Beschwerden und Mitteilungen können einer Ombudsperson zugewiesen werden, um eine einvernehmliche Streitschlichtung zu versuchen. Kann keine einvernehmliche Lösung erzielt werden, entscheidet der Senat über die Angelegenheit.

Im Beschwerdeverfahren findet eine mündliche Verhandlung statt, zu der der Beschwerdeführer, Vertreter des betroffenen Mediums sowie allfällige Zeugen geladen werden.

Sowohl im Beschwerdeverfahren als auch im selbständigen Verfahren trifft der Senat die Entscheidung auf Grundlage des Ehrenkodex für die österreichische Presse in freier Würdigung des ihm vorliegenden Sachverhalts. Detailinformationen zum Verfahren finden Sie in der Verfahrensordnung.