Teilnehmende MedienNachfolgend finden Sie eine Liste der Printmedien, die die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats in einem Beschwerdeverfahren generell anerkannt haben. Printmedien, die nicht auf der Liste stehen, können sich der Schiedsgerichtsbarkeit des Presserates im Einzelfall (individuell) unterwerfen. Im selbständigen Verfahren ist der Abschluss einer Schiedsvereinbarung nicht erforderlich. In diesem Verfahren, das auch auf einer Mitteilung einer Leserin oder eines Lesers beruhen kann, entscheiden die Senate über Berichte in jedem Printmedium (periodischem Druckwerk) oder auf deren beigeordneten Webseiten. Ein Abdruck der Entscheidung des Presserats im betroffenen Medium ist hier allerdings nicht zwingend. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Presserats. Liste teilnehmender Medien (A-Z) Teilnehmende Medien nach Verbänden |