![]() |
OrganisationDer Trägerverein Die Trägerorganisationen des Österreichischen Presserates sind:
Der Trägerverein arbeitet als administratives Gremium, besetzt die Senate, entscheidet jedoch nicht über Beschwerden und Mitteilungen. Dafür sind ausschließlich die Senate zuständig. Eike Kullmann, Ressortleiter der OÖN und Vorsitzender der JournalistInnengewerkschaft in der GPA, wurde am 2.3.2022 zur Präsidenten des Trägervereins gewählt. Mag. Gerald Grünberger, Geschäftsführer des VÖZ und des ÖZV, ist Vizepräsident.
Die Senate Die unabhängigen und weisungsfreien Senate des Österreichischen Presserates entscheiden über Beschwerden und Mitteilungen. Beschwerden können nur von Personen eingebracht werden, die von der Berichterstattung individuell betroffen sind. Eine Mitteilung über einen mutmaßlichen medienethischen Verstoß kann demgegenüber jede Leserin/Seherin/Hörerin oder jeder Leser/Seher/Hörer an den Presserat machen. Hier entscheidet der zuständige Senat, ob er ein selbständiges Verfahren eröffnet. Die Senate bestehen aus jeweils elf Mitgliedern. Die Vorsitzenden der Senate und deren Stellvertreter sind rechtskundige Personen, die Senatssprecher und alle weiteren Mitglieder Journalisten.
Ombudsleute Die Senate werden durch Ombudsleute unterstützt, die sowohl bei einer Beschwerde als auch einer Mitteilung vermitteln können. Die Aufgabe der Ombudsleute besteht darin, eine einvernehmliche Lösung zwischen Beschwerdeführer oder der Leserin/Seherin/Hörerin bzw. dem Leser/Seher/Hörer und dem betroffenen Medium zu finden. Die Ombudsleute des Österreichischen Presserates sind Elisabeth Horvath, Astrid Zimmermann und Antonia Gössinger, die über langjährige journalistische Erfahrung verfügen. Die Senate entscheiden im Einzelfall, ob eine Ombudsperson eingeschaltet wird. |